Sehr geehrte Patienten,

Am 10. Juli dieses Jahres wurde durch den deutschen Bundestag das GKV Beitragsstabilisierungsgesetz beschlossen und erste Regelung des Gesetzes sind bereits seit 30.07. in Kraft getreten. Diese haben bereits jetzt spürbare Auswirkungen auf den Praxisalltag.

Eine der Konsequenzen des Gesetzes ist, dass im kommenden Jahr die maximal zu erbringenden Leistung gedeckelt wird.
Die kassenärztliche Vereinigung auf Bundesebene aber auch in Baden-Württemberg hat oft genug darauf hingewiesen, dass dies zu einer spürbaren Verschlechterung der ambulanten Versorgung führen wird.
Auch ich musste mich zwangsläufig mit dieser Thematik auseinandersetzen. Da momentan noch nicht abschließend geklärt ist, inwiefern sich dies tatsächlich auswirkt, sicher jedoch ist das meine Leistung beschränkt wird, komme ich nicht umhin erste Konsequenzen bereits jetzt zu ziehen.

Dies bedeutet dass wir auch hinsichtlich der Vergabe von Terminen für unsere bestehenden Patienten, insbesondere aber für neue Patienten bereits jetzt deutlich restriktiver umgehen müssen und daher nur noch sehr eingeschränkte Termine für neue Patienten vergeben können.

Auch wenn dieser Schritt für mich mehr als ärgerlich ist und mir sehr widerstrebend, sehe ich in Anbetracht der aktuellen Gesetzgebung für den Moment zumindest keine Alternative und bitte Ihrerseits um Verständnis.

Gerne darf ich sie auch an die Informationsseite der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg verweisen:
https://www.kvbawue.de/praxis/aktuelles/gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz


Mit den besten Grüßen
Dr. Björn Brenner

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